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AGB & KUNDENINFO

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler im Lande Nordrhein-Westfalen.

Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. 

Blickfang-Immobilien Christoph Pauen, behandelt alle ihr zugehenden Informationen vertraulich. Datenschutzbedingungen werden im vollen Umfang eingehalten.

  1. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer auf Basis des Objekt-Exposés kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen zustande.
  2. Unsere Käufercourgage (Provision) ist verdient, sofern durch unsere/n Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Durch Bekanntgabe von Immobilienangaben gelten diese Immobilienangebote als von uns nachgewiesen.
  3. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. bis spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen.
  4. Diese Courtage beträgt:

Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, vom Käufer 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. in Höhe von 19 Prozent.

Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. in Höhe von 19 Prozent.

Blickfang-Immobilien Christoph Pauen erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter §328 BGB).


Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter:

Bei Wohnräumen 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. in Höhe von 19 Prozent.

 

Bei Gewerberäumen bei einer Vertragsdauer unter 5 Jahren 3 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mwst. in Höhe von 19 Prozent.

Bei Gewerberäumen bei einer Vertragsdauer über 5 Jahren beträgt die Provision 4 % des Vertragswertes zuzüglich Mwst. in Höhe von 19 Prozent berechnet aus den Mietzinsbeträgen der Vertragslaufzeit. Die Provision ist begrenzt auf den Vertragswert aus einer maximal 10 jährigen Vertragslaufzeit.

  1. Die Courtage ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.

Der Courtageanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

Die Courtage errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Zubehör und Hypothekenübernahme etc.

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Courtage fällig.
  2. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Courtage wie im notariellen Vertrag angegeben, zugunsten des Maklers zuzustimmen.
  3. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde.
  4. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Courtage verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
  5. Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages courtagepflichtig tätig zu werden.
  6. Alle Angebote und Mitteilungen erfolgen gemäß den Angaben des Auftraggebers. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen. Weitere oder anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  8. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Viersen im Frühjahr 2013